Wie viel für ein Kätzchen? 

Lassen Sie mich ein paar Worte zu Ihnen sagen, ja zu Ihnen, der Person, die eine E -Mail schreibt, nur um nach dem Preis zu fragen. Die Person, die anruft und nach überraschenderweise einen Preis gehört hat: "Ich kann ein billigeres Kätzchen anderswo kaufen." Ich spreche auch mit Dir; die Person, die sich nicht um Papiere kümmert, weil ich "nur ein Haustier" will.

  Keine Katze ist "nur ein Haustier".

Hinter jedem reinrassigen Kätzchen befindet sich ein ZÜCHTER. Ich verwende Großbuchstaben, um einen Züchter von einer Haustierfabrik oder Wurfproduktion zu unterscheiden. Ein seriöser Züchter züchtet nicht undokumentierte Katzen, was die Integrität der Rasse nicht schützt. Registrierung (Papiere) sind Abstammungsaufzeichnungen, die die Blutlinie dokumentieren und mögliche Gesundheitsprobleme in der Abstammungslinie untersuchen. Wenn Sie einem Züchter sagen, dass Sie sich nicht für Papiere interessieren, sagen Sie ihm wirklich, dass Sie sich nicht weniger für die Gesundheit des Kätzchens interessieren, nur das billigste, was Sie finden können! Wenn Sie ein Kätzchen von einem angesehenen und hochwertigen Züchter kaufen, ist dieser Züchter für die Gesundheit jedes Kätzchens verantwortlich. Dieser Züchter hat keinen Urlaub und schläft zu wenig und der größte Teil seines persönlichen Platzes wurde für seine Katzen in ihren Platz umgewandelt. Der wirklich leidenschaftliche Züchter, der das liebt, was er züchtet, steckt sein ganzes Herz und seine Seele hinein. Nicht nur mit verkauften Kätzchen, sondern auch mit jedem Kunden, der ein Stück seines Herzens hat und jetzt Mitglied seiner Großfamilie ist. Züchter machen sich Sorgen um ihre Babys, nachdem sie gegangen sind und sie werden ohne Frage sie zurücknehmen.

  Ein Züchter wird "die Hände schmutzig machen", oft belastet mit allem, was mit der Geburt einhergeht. Denn darum geht es im Leben ... inmitten von Geburt und Tod ist das Leben. Das Rad, das sich weiter dreht. Ein Züchter führt Tests, Röntgen, Analysen, Notfalloperationen, Impfungen, Würfe, Stammbäume, Entwurmung und Mikrochips für seine Kätzchen aus und hat sie von Spezialisten bewertet lassen.

  Als letztes noch, wählt ein Züchter die Familie, die das Glück hat, einen ihrer Kätzchen zu haben. Ja, Sie haben das richtig gelesen. Ein echter Züchter wählt, an wen er verkaufen soll, weil er kein Geld verdient, das er es verkauft. Es gibt keine Kompensation, die die von einem Züchter getätigten Investitionen ausgleichen kann. Daher müssen sie sicher sein, dass Sie richtig passen. Oft nicht mehr als ja zu sagen ... ein guter Züchter hat unterschiedliche Kriterien für diejenigen, die seine Blutlinie fortsetzen wollen. Warum? Da die Zucht keine Verantwortung dafür ist, jemals leicht übernommen zu werden, es ist eine Lifestyle Entscheidung, NUR für die wenigen engagierten, die bereit sind zu opfern.

  Weil eine Katze niemals "nur ein Haustier" ist, es ist das Erbe des Züchters, eines kleinen Junge bester Freund, ein Beschützer für kleine Mädchen, Therapie für ältere Menschen, ein Familienmitglied, jemanden die ganze Welt !!!

  Tw. geschrieben von: Sr. Eduardo Loredo Müller, Übersetzung in Deutsch: Simone Mader

 

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Katzenzucht = Genehmigungspflichtig ?

 

 

 

 Wer gewerbsmäßig Katzen züchtet oder mit Katzen handelt, benötigt die

Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist im § 11 Abs. 1 Nr.

 

3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine

 

gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG aber nicht.

 

 

 

Bei dem Stichwort „gewerbsmäßige Katzenzucht" schießen einem Bilder

 

von Massenhaltung und „Ausschussproduktion " durch den Kopf – doch

 

weit gefehlt. Der Gesetzgeber meinte etwas ganz anderes.

 

 

 

Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass bei der Haltung von

 

mindestens fünf fortpflanzungsfähigen Katzen oder bei mindestens fünf

 

Würfen pro Jahr nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr.

 

12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des

 

Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000 in der Regel von einer

 

gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist.

 

 

 

Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer

 

die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der

 

Gewinnerzielung ausübt.

 

 

 

Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne

 

vorzuliegen - es genügt bereits, wenn mehr als fünf Zuchtkatzen

 

gehalten werden. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist

 

vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im

 

Sinne des Gewerberechts.

 

 

 

Wenn ein wechselnd großer Tierbestand vorliegt und zahlreiche

 

Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare

 

Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so

 

braucht der Züchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt

 

dazu verpflichtet, die Zucht und den Handel zu verbieten, entschied

 

das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98.

 

 

 

Tierzucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassetieren,

 

die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit

 

u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten

 

Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben.

 

 

 

Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt

 

werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für

 

diese Erlaubnis zu erfüllen:

 

 

 

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer

 

Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs

 

mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse

 

und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in

 

einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen

 

 

 

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche

 

Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches

 

Führungszeugnis)

 

 

 

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den

 

Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte,

 

Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen

 

 

 

Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu

 

versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann

 

insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung

 

der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und

 

Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

 

 

Mit einem Antrag auf Erlaubnis der Tierzucht gem. § 11 TSchG wird dem

 

Züchter eine gewerbsmäßige Zucht-Genehmigung erteilt. Dabei spielt es

 

keine Rolle, ob der Züchter nur alle drei Jahre einmal einen Wurf

 

zieht, sondern die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Katzen

 

ist entscheidend. Es bleibt auch unberücksichtigt, ob ein Züchter

 

Katzen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben, um den

 

eigenen Bestand niedrig zu halten und so mehr Zeit für die Betreuung

 

der Tiere zu haben oder er lieber seinen Katzen nur wenige Würfe im

 

Leben zumuten will als einer einzigen Katze entsprechend mehr. Sobald

 

er fünf Würfe im Jahr zieht, fällt er ebenfalls unter die

 

Anmeldepflicht.

 

 

 

Das Merkmal „selbständig" ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn

 

die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben.

 

 

 

Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich

 

ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den

 

auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte

 

Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu

 

verschaffen.

 

 

 

Im übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Zucht vorsätzlich

 

oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der

 

vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis

 

verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer

 

Geldbuße bis zu EuR 25.000.-- belegt werden.

 

 

 

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 Frank Richter

 

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